
Der Stadtrat ist die bestimmende und kontrollierende Behörde in dieser Stadt. Der Rat setzt sich aus Ratsmitgliedern zusammen, die durch die Einwohner in Allgemeinwahlen gewählt werden.
Die Kadenz des Stadtrates dauert 4 Jahre, ab dem Tag der Wahlen gerechnet.
Zu den Aufgaben des Stadtrates gehören:
- Verabschiedung der Stadtsatzung und anderer Normen des Lokalgesetzes,
- Verabschiedung des Stadthaushaltsgeldes,
- Berufung und Kündigung des Stadtsekretärs und des Stadtschatzmeisters, welcher der Haushaltshauptbuchhalter ist, des Leiters und des stellvertretenden Leiters des Standesamts – auf Antrag des Stadtpräsidenten,
- Verabschiedung der lokalen Raumordnungspläne,
- Beschlussfassung in Angelegenheiten der Steuern und Gebühren innerhalb von in gesonderten Beschlüssen bestimmten Grenzen,
- Bezug von langfristigen Darlehen und Krediten,
- Verleihen von Ehrabzeichen "Za zasługi dla miasta Ostrołęki" (für Verdienste für die Stadt Ostrołęka), der Ehrenbürgerrechte der Stadt und anderer Auszeichnungen gemäß den Mustern und Regeln, die durch den Rat bestimmt wurden.